WEBVTT
Kind: captions
Language: de

00:00:00.070 --> 00:00:02.726
Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.726 --> 00:00:05.240
Steuernews-TV

00:00:05.240 --> 00:00:09.120
Achtung: Geringfügigkeitsgrenze im Fokus

00:00:09.120 --> 00:00:14.160
Für das Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert

00:00:14.160 --> 00:00:21.400
551,10 Euro monatlich. Geringfügig Beschäftigte sind zwar in der Unfallversicherung versichert,

00:00:21.400 --> 00:00:24.840
verfügen allerdings über keine Pflichtversicherung in der Kranken-,

00:00:24.840 --> 00:00:29.680
Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Wird die Geringfügigkeitsgrenze hingegen

00:00:29.680 --> 00:00:34.760
überschritten, so unterliegt der Arbeitnehmer der Vollversicherungspflicht auch in der Kranken-,

00:00:34.760 --> 00:00:41.120
Pensions- und Arbeitslosenversicherung, womit auch entsprechende Beitragszahlungen zu leisten sind.

00:00:41.120 --> 00:00:45.920
Durch die mit Jahresbeginn erfolgenden kollektivvertraglichen Erhöhungen steigt

00:00:45.920 --> 00:00:49.745
oftmals der Stundenlohn, während die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr

00:00:49.745 --> 00:00:56.880
2026 unverändert bleibt. Dadurch entsteht ein hohes Risiko, dass geringfügig Beschäftigte,

00:00:56.880 --> 00:01:03.240
die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro überschreiten und dadurch ein

00:01:03.240 --> 00:01:09.240
vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis entsteht.

00:01:09.240 --> 00:01:11.906
Das war es von uns und Steuernews-TV.

00:01:11.906 --> 00:01:15.433
Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

