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Die Checkliste gilt für das Fahrzeugleasing, bei dem der (unternehmerische) Leasinggeber seinen Sitz im Drittland hat. Die Ausführung gilt grundsätzlich gleichermaßen für den Unternehmer wie auch für den Privaten als Leasingnehmer. Die Unterschiede betreffen lediglich den gesonderten Umsatzsteuer-Ausweis in der Rechnung und den beschränkten Vorsteuer-Abzug.

1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer/Vorsteuer?

  • Rechnung/Umsatzsteuer (USt)

    Die Rechnung muss die 20 %-ige österreichische USt beinhalten. Wenn der österreichische Unternehmer zum VSt-Abzug berechtigt ist, muss der USt-Betrag gesondert ausgewiesen (z. B. Nettobetrag € 300,00; USt 20 % € 60,00, Bruttobetrag € 360,00) werden.

  • Vorsteuer (VSt)

    Der österreichische Unternehmer kann die USt als VSt abziehen, wenn es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.

2. Schritt: Zulassung

Sie benötigen:
Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (Nova bezahlt). Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt und kostet € 13,00 an Gebühren.

Die Schritte der Überführung nach Österreich, Abfuhr der NoVA und der Typisierung werden in aller Regel durch den Leasinggeber durchgeführt.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
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